Intrastat 2022

Ab dem Meldezeitraum 01/22 werden von Seiten des statistischen Bundesamtes einige Änderungen gefordert, die Sie in Ihrem Unternehmen entsprechend umsetzen müssen. Wenn die Meldung über das ERP System erfolgt sind auch hier eingriffe nötig.

Die Anforderungen des Bundesamtes finden Sie hier: Änderungen bei Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022 - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  1. Die "Arten des Geschäfts" (AdG) wurden veränder bzw. feiner granuliert
  2. Die Ust-Id-Nr Ihres Lieferanten/Kunden muss mitgeliefert werden
  3. Im Verkauf ist dass Ursprungsland der Ware mit anzugebe

Zu 1) "Arten des Geschäfts"

Welchem Vorgang nun welche Geschäftsart vorliegt, müssen Sie natürlich selbst bewerten und entsprechend in den Adress-/Lieferadress bzw. den eigentlichen Belegen hinterlegen. So war dies auch schon bisher. Hier ist Systemseitig im Grunde kein Eingriff nötig.

Vorab Zu 2 und 3) Die Intrastatmeldung wurde von unseren Kunden bisher unterschiedliche eingestellt vorgenommen. Während die einen nur minimale Daten lieferten wurden bei anderen dass Ursprungsland und tw. sogar die Ust-Id-Nr bereits mit geliefert. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, ist logischerweise kein Eingriff nötig.

Zu 2) "Ust Id-Nr melden"

Wenn dies aktuell noch nicht so eingestellt ist, können wir dies für Sie umsetzen. Bitte sprechen Sie uns an

Zu 3) "Ursprungsland der Ware bei Eingang"

Hier ist im ersten Step organisatorisch zu klären, ob ein Artikel grundsätzlich immer aus dem selben Ursprungsland kommt, oder ob dies abweicht. Ist dass Ursprungsland immer identisch, kann dieses im Artikelstamm fest hinterlegt werden. Die Felder dazu gab es auch schon der Vergangenheit. Bei vielen Installationen wurde dass Feld aber absichtlich nicht gemeldet, da es bisher freiwillig war.

Ist dass Ursprungsland eines Artikels unterschiedlich muss überlegt werden, wodurch im Verkaufsvorgang bekannt wird, woher die konkret in diesem Vorgang verkaufte Ware herkam. Wer mit Chargen arbeitet und die Chargenverwaltung bekommt diese Information im Grunde daher. Wenn es anderweitig im Unternehmen bekannt ist, kann das Ursprungsland natürlich auch manuell im Verkaufsbeleg erfasst werden.

Keine komprimierte Übertragung mehr möglich

Wer bisher nur minimale Daten übergeben hat, bei dem war das System so eingestellt, dass pro Warennummer, AdG, Land usw. nur eine Zeile mit den komprimierten Gesamtwerten gemeldet wurde. Durch die Notwendigkeit der Ust-Id Meldung ist dies dann natürlich nicht mehr möglich, weshalb nach dem entsprechenden Eingriff jede Belegposition einzeln gemeldet wird.

Technischer Übertragungsweg

Der Export erfolgt nach wie vor im CSV Format. Diese Datei kann nach wie vor wahlweise im Webportal des statistischen Bundesamtes hochgeladen werden, oder mit dem akt. noch Verfügbaren Windows-Clent des Bundesamtes eingelesen werden. Sowohl im Portal als auch im lokalen Client ist frei Einstellbar, in welcher Spalte der CSV Datei welcher Wert zu finden ist. Wer die Spalten Ust-Id und Ursprungsland bisher nicht gemeldet hat, muß diese in Folge noch zuordnen.

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